Wir beraten und vertreten stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die Intensivpflege und / oder Grundpflegeleistungen anbieten:
- in arbeitsrechtlichen Fragestellungen
- Zusammenarbeit mit freiberuflichem Krankenpflegepersonal, insbesondere Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Beratung und Begleitung beim Abschluss von Zulassungs- und Versorgungsverträgen mit den Pflege- und Krankenkassen / Vergütungsvereinbarungen mit privaten Versicherungsträgern
- praktische Umsetzung von Patientenverfügungen in der Pflege
- Haftung bei Pflegefehlern
- Beratung und Vertretung im Rahmen des Forderungsmanagements gegenüber den Kranken- und Pflegeversicherungen (gesetzlich und privat)
- Beratung und Vertretung bei anlassbezogenen Prüfungen und Regelprüfungen durch den MDK